Die Basisrente, in der Umgangssprache nach dem Ökonomen Bert Rürup als Rürup-Rente bezeichnet, ist eigentlich eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Diese Art der Altersvorsorge beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es bei der Rürup-Rente, ähnlich wie bei der Riester-Rente kein Kapitalwahlrecht. Dies bedeutet, dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden kann. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Rentenversicherungsvertrages.
- Todesfallleistung,
- Berufsunfähigkeitsrente,
- Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung,
Vorrangige Zielgruppe der Rürup Rente sind grundsätzlich Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Eine andere Möglichkeit für Selbstständige gibt es bei Neuabschlüssen darauf nicht, steuerbegünstig Altersvorsorge zu betreiben, da die Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge für diese Personengruppe nicht erreichbar ist. Ab 2005 sind Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern die Vertragslaufzeit nicht vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat.
Von der Rürup-Rente können aber auch Angestellte bzw. Arbeitnehmer profitieren. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr und Person, kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig von Steuerförderungen profitieren.
Im folgendem haben wir für Sie einige der wichtigsten Vorteile der Rürup Rente kurz zusammengestellt. Hierbei handelt es sich um folgende:
- flexible Besparung,
- staatliche Förderung,
- das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt,
- Rürup-Rentenversicherungsverträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt.
- Während der Ansparphase muss von den Zinsen auf das angesparte Kapital keine Abgeltungsteuer einbehalten werden,
- Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden,
Aufgrund der Regelungen zur Rürup Rente kann ein Rentenversicherungsvertrag vor Beginn der Rentenzahlungen nicht aufgelöst werden. Aus diesem Grund ist der Vertragswert beim Arbeitslosengeld, genau wie bei der Riester Rente oder der betrieblichen Altersversorge, nicht zu berücksichtigen.
Ebenso ist eine Rürup-Rente während der Ansparphase unpfändbar. Wichtig ist, dass der Abschluss des Vertrages und die Einzahlung von Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgt. Eine spätere Rentenzahlung kann aber selbstverständlich wie auch alle andere Geldzahlungen, oberhalb des pfändungsfreien Teils gepfändet werden.
Möchten Sie auch von den Vorteilen einer solchen Rentenversicherung profitieren, dann können wir Ihnen gerne einen kostenlosen sowie unverbindlichen Vergleich empfehlen. Mit einem Vergleich der Angebote finden Sie in kürzester Zeit die besten Anbieter sowie Angebote auf dem Markt. Führen Sie also vor der Antragstellung immer erst einen Versicherungsvergleich und sparen Sie so an Zeit als auch an Geld.