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"Die staatliche Förderung für Ihre
Altersvorsorge"
Riester Rente  
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte und staatlich geförderte Art der Rentenversicherung in Deutschland. Sie gehört zur sog. 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung wurde durch das Altersvermögensgesetz (AvmG) eingeführt und wird in den § 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hat. Anlass für diesen Vorschlag war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 Prozent auf 67 Prozent reduziert wurde.

Eine staatlich geförderte Riester-Rente kann Ihnen dabei helfen, im Rentenalter keine finanzielle Schwierigkeiten zu haben. Eine solche Rente kann grundsätzlich von folgenden Personen bzw. Personengruppen in Anspruch genommen werden:
  • Angestellte und Arbeitnehmer,
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige,
  • Auszubildende,
  • Beamte,
  • Behinderte in Werkstätten,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II,
  • Personen im Erziehungsurlaub,
  • Handwerker in Handwerksrolle,
  • Hebammen,
  • Künstler und Publizisten,
  • Landwirte,
  • Pflegepersonen,
  • Selbständige,
Sie fragen sich, für wem sich der Abschluss einer solchen Rentenversicherung lohnt? Die Antwort darauf ist ganz einfach. Der Abschluss einer Riester-Rente lohnt sich für alle, die förderberechtigt sind. Von der staatlichen Förderungen kann so durch Zulagen als auch durch Steuerersparnisse profitiert werden.

Bei der Riester Rente muss der Versicherte, genau wie bei einer privaten Rentenversicherung, eigene Beiträge in die Versicherung einzahlen. Zusätzlich zahlt der Staat „Beiträge“ für den Versicherten und seinen Kindern in Form von Zulagen auf seinem Vertrag ein. Die Rentenversorgung errechnet sich bei der Riester Rente nach folgende Formel: Eigene Beiträge + Zulagen = Gesamtbeitrag.

Weiter fördert der Staat die Riester-Rente, indem der Versicherte den Gesamtbeitrag bei der Einkommenssteuererklärung, von der Höhe der sonstigen Sonderausgaben unabhängig, zu 100 Prozent absetzen kann. Sollte der Steuervorteil höher ausgallen als die gezahlte Zulage, so wird die Differenz vom Finanzamt gutgeschrieben.

Die staatliche Förderung ist grundsätzlich von der Anzahl der Kinder im Haushalt sowie vom Familienstand abhängig. Die volle Förderung erhaltet man, wenn der Gesamtbeitrag zur Riester-Rente ab 2008 mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens vom Vorjahr beträgt. Sollte der Gesamtbeitrag niedriger ausfallen, dann     wird die Grundzulage entsprechend gesenkt.

Die staatlich geförderte Riester-Rente ist vor allem für junge Menschen sehr attraktiv. Je länger Geld angelegt wird, desto höher fällt der Zinsertrag aus. Aus diesem Grund ist es bei längeren Laufzeiten möglich, eine hohe Rentenleistung zu erwerben. Hierbei gilt also, dass je früher bzw. junger man mit dem Sparen beginnt, desto höher fällt der sogenannte Zinseszinseffekt aus.

Sollten Sie an einer Riester-Rente interessiert sein, dann können wir Ihnen gerne einen unverbindlichen sowie kostenlosen Versicherungsvergleich empfehlen. Mit einem einfachen und bequemen Vergleich der Angebote können Sie in kürzester Zeit die besten Anbieter sowie Angebote auf dem Markt finden.