Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich für alle Personen sinvoll, da Krankheiten oder persönliche Gründe stets dazu führen können, dass eine Reise nicht angetreten werden kann. Hat man darauf gedacht und eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen, dann werden die Stornogebühren von der Versicherungsgesellschaft erstattet. Hierdurch entstehen für den Reisenden grundsätzlich keine Verluste, sofern keine Selbstbehalte vereinbart wurden.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Dabei können Versicherungsverträge für folgende Personen bzw. Personengruppen abgeschlossen werden:
- Einzelpersonen,
- Familien,
- Reisegruppen,
Sollten Sie beispielsweise eine sehr teuere Reise für die gesamte Familie buchen und müssen es aus einem bestimmten Grund absagen, dann kann dies, ohne eine Versicherung, zu großen finanziellen Verlusten führen.
Als mögliche Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsgesellschaft grundsätzlich folgende anerkannt:
- Tod,
- Unfall,
- plötzliche schwere Erkrankung,
- Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person,
- Schaden am Eigentum der versicherten Person aufgrund von Naturgewalten oder strafbaren Handlungen,
- Ein nicht selbstverschuldeter Verlust der Arbeitsstelle,
Sollte ein Schadensfall vor Antritt der Reise eintreten, dann übernimmt der Versicherer die Entschädigungskosten, die der Veranstalter der Reise für den Rücktritt verlangt. Je näher der Reiseantritt, desto höher fallen die Entschädigungskosten aus. Dementsprechend schreiben Versicherer vielfach einen Zeitraum vor Reiseantritt vor, bis zu dem die Versicherung abgeschlossen sein muss.
Sollte der Schadensfall aber nach Antritt der Reise eintreten, dann übernimmt der Versicherer die Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen. Kosten für Reiseleistungen, die man aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch nehmen kann, werden allerdings nicht erstattet.
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden bzw. um unangenehme Überaschungen leicht vermeiden zu können, sollte man bei der Reiserücktrittskostenversicherung im Schadensfall immer auf einige wichtige Punkte achten. Hierzu zählen beispielsweise folgende:
- den Schadensfall unverzüglich der Versicherungsgesellschaft anzeigen,
- dem Versicherer alle Umstände im Zusammenhang mit dem Reiserücktritt mitteilen,
- den Schaden so gering halten, wie nur möglich,
Sollte die Versicherungsgesellschaft nicht bereit sein, für den Schaden aufzukommen, dann kann der Versicherungs-Nehmer innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Sollte der Versicherungsnehmer die 6 monatige Frist versäumen, dann wird die Versicherungsgesellschaft von der Leistung befreit.
Bei Reiserücktrittskostenversicherungen sind hohe Versicherungsprämien nichts unerwartetes, schließlich muss die Versicherungsgesellschaft im Ernztfall für relativ hohe Entschädigungskosten aufkommen. Sollte uns ein Schadensfall allerdings ohne eine Versicherung erwischen, dann können hierdurch wesentlich höhere finanzielle Verluste entstehen, als die Versicherungsprämien. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist vor allem dann sehr wichtig, wenn man eine teuere Urlaubsreise buchen möchte und vor allem wenn man die Reise für mehrere Personen gleichzeitig bucht, wie beispielsweise eine teuere Familienreise.
Sollten Sie an den Abschluss einer solchen Versicherung interessiert sein, dann empfehlen wir Ihnen gerne einen kostenlosen Versicherungsvergleich. Ein Vergleich der Angebote kann Ihnen dabei behilflich sein, die besten Anbieter sowie Angebote auf dem Markt in nur wenigen Minuten zu finden.