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"Der richtige Schutz bei
 Pflegebedürftigkeit"
Pflegezusatzversicherung  
Alle Personen, die Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden durch die sog. gesetzliche Pflegeversicherung geschützt. Die soziale bzw. gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt heutzutage allerdings nur einen Teil der Kosten im Pflegefall. Darüber hinaus kann auch mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden, die dazu führen, dass man im Pflegefall für die meisten Kosten selbst aufkommen muss. Aus diesem Grund können wir Ihnen den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung gerne empfehlen. Ihre Vorteile mit einer privaten Pflegezusatzversicherung auf einem Blick sind grundsätzlich folgende:
  • Lebenslanger Versicherungsschutz,
  • Hohes Eintrittsalter möglich,
  • Garantierte Prämien,
  • Keine Wartezeiten oder Karenzzeiten,
  • Versicherungsschutz auch im Ausland,
  • Keine Beitragszahlung im Rentenbezug,
  • Schnelle Leistungsbearbeitung,
Durch die Einschränkungen im Gesundheitswesen ist im Falle einer stationären oder häuslichen Pflege mit hohen Zuzahlungen aus eigener Tasche zu rechnen. Um Ihre finanzielle Sicherheit im Alter nicht zu gefährden, sollten sie sich gegen diesen Kosten auf jedem Fall privat absichern.

Sollten Sie sich für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung entscheiden, dann empfehlen wir Ihnen gerne einen kostenlosen Versicherungsvergleich. Mit einem Vergleich können Sie sehr einfach eine zu Ihrer individuellen Situation passende Versicherung finden. Der Vergleich der Angebote dauert nur einige Minuten und kann Ihnen dabei helfen, die besten bzw. passendsten Angebote auf dem Markt zu finden.

Die Pflegeversicherung deckt zusätzlich zur Krankenversicherung die Kosten einer Pflegebedürftigkeit ab. Hierbei kann es sich so um die stationäre Pflege im Krankenhaus handeln als auch um die häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder spezielle Pflegepersonal. Ist der Schadensfall eingetreten, dann zahlt die Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegegeld. Wann und wie viel Pflegegeld gezahlt wird, das hängt von mehreren Faktoren sowie vertraglichen Vereinbarungen ab. Den Pflegegeldbasissatz gibt es beispielsweise dann, wenn die versicherte Person mindestens zwei grundbedürftige Tätigkeiten nicht mehr selbstständig ausüben kann.

Die Höhe des Pflegegeldes wird u.a. dadurch bestimmt, ob man durch einen Angehörigen oder durch professionellen Pflegepersonal betreut wird. Dabei wird für speziell ausgebildetes Person selbstverständlich wesentlich mehr bezahlt, als für einen Angehörigen, der vielleicht sowieso im selben Haus wohnt. Bei der Höhe des Pflegegeldes spielt darüber hinaus auch die genaue Stufe der Pflegebedürftigkeit eine wichtige Rolle. Die Pflegebedürftigkeit wird grundsätzlich in folgenden 3 Stufen eingeteilt:
  • Eine pflegebedürftige Person braucht i.d.R. einmal täglich Hilfe für Tätigkeiten, die sie nicht länger alleine ausüben kann.

  • Eine pflegebedürftige Person braucht bis zu dreimal am Tag Hilfe für alltägliche Tätigkeiten wie beispielsweise Körperpflege, Toilettengang usw., die sie nicht länger selbstständig ausüben kann.

  • Eine pflegebedürftige Person kann überhaupt keine selbstständige Tätigkeiten ausüben und benötigt 24 Stunden Hilfe.
Ohne eine richtige Versicherung muss man bei allen drei Stufen mit sehr hohen Kosten rechnen, die man aus eigener Tache bezahlen muss. Führen Sie doch einfach einen kostenlosen Versicherungsvergleich durch und überzeugen Sie sich von den attraktiven Versicherungsprämien sowie den wichtigen Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung auch selbst.