Eine Lebensversicherung kann heutzutage sehr vielen verschiedenen Zwecken dienen. Aus diesem Grund haben die Versicherungsgesellschaften mehrere unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen entwickelt. Die wohl bekannteste Arten der Lebensversicherung sind grundsätzlich folgende:
- Risikolebensversicherung,
- Kapitallebensversicherung,
- Fonds-Lebensversicherung,
- private Rentenversicherung,
Die private Rentenversicherung ist eigentlich keine Lebensversicherung, kann aber dennoch zwischen den Lebensversicherungen aufgelistet werden, da sie grundsätzlich die gleichen Ziele verfolgt wie eine herkömliche Kapital- oder Fonds- Lebensversicherung.
Für welche Art der Lebensversicherung Sie sich entscheiden sollten, das hängt nur davon ab, wofür Sie die Versicherung benötigen bzw. verwenden möchten. Sollten Sie eine Lebensversicherung nur dafür benötigen, eine grössere Finanzierung abzusichern, dann empfiehlt sich immer der Abschluss einer einfachen Risikolebensversicherung. Personen, die den Risikoschutz mit einem optimalen Sparvorgang zusammenkoppeln möchten, können Sie sich jederzeit für eine Fonds- oder Kapitallebensversicherung entscheiden.
Mit wie hohen Prämien man bei einer Lebensversicherung rechnen muss, das kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Die Höhe der Versicherungsprämien ist bei einer Lebensversicherung von mehreren verschiedenen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen:
- Alter,
- Geschlecht,
- Gesundheitszustand,
- Höhe der Versicherungssumme,
Eine Lebensversicherung, mit Ausnahme der Risikolebensversicherung, kann grundsätzlich in zwei verschiedenen Situationen Leistungen erbringen. Hierbei handelt es sich um:
- Todesfall des Versicherten,
- Erlebensfall – Ablauf der Versicherungslaufzeit,
Die Risikolebensversicherung bildet hierbei eine Ausnahme, da sie, wie der Name es schon sagt, eine reine Risikoversicherung ist. Ist der Vertrag bei der Risikolebensversicherung abgelaufen, dann wird kein Geld ausgezahlt, sofern der Versicherungsfall nicht eingetreten ist.
Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auch jederzeit kündigen. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist aber immer mit finanziellen Verlusten verbunden. Diesen Schritt sollte man sich also immer sehr gut überlegen.
Bei Lebensversicherungen muss man auf einiges achten, wenn es um die Auszahlung der Leistungen geht. In erster Linie muss beispielsweise zwischen folgenden zwei Begriffen unterschieden werden:
- Versicherungsnehmer,
- Versicherte Person,
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschliesst und sich zur Zahlung der Versicherungsprämien verpflichtet. Die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird, ist hierbei als Versicherte Person bezeichnet. Der Versicherungsnehmer kann, muss aber nicht unbedingt gleichzeitig auch die versicherte Person sein.
Die Leistungen der Lebensversicherung werden in der Regel an die versicherte Person ausgezahlt. Hat die versicherte Person den Ablauf des Vertrages nicht erlebt, dann zahlt der Versicherer die Leistungen an den sog. Bezugsberechtigen aus. Der Bezugsberechtige ist die Person, die im Vertrag genannt wird und die Leistungen aus der Versicherung erhalten soll. Wurde das Bezugsrecht vertraglich nicht abgeklärt, dann werden die Leistungen aus der Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt.
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