Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der eine Versicherungsgesellschaft zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Bei einer solchen Versicherung besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen dann, wenn eine Sorgfaltspflicht durch den Versicherungsnehmer schuldhaft verletzt wurde, was zu einem Schaden bei einem Dritten geführt hat. Die Haftpflichtversicherung gewährt darüber hinaus auch passiven Rechtschutz bei unberechtigten Ansprüchen. Sie kann also u.a. auch als eine Ergänzung der Rechtschutzversicherung angesehen werden.
Die Mehrzahl der Haftpflichtversicherungen ist freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die vom Gesetzgeber als äußerst risikoträchtig angesehen werden. Dies gilt beispielsweise bei der Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen, wo die Fahrzeughalter dazu gesetzlich verpflichtet sind, eine Kfz-Haftpflichversicherung abzuschließen.
Bei den Haftpflichtversicherungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mehrere Fälle angegeben, in welchen die Versicherungsgesellschaft von der Leistung befreit werden kann. Hierbei handelt es sich meist um Risiken, für die es spezielle Haftpflichtversicherungen gibt. Grundsätzlich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind beispielsweise folgende:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
- im Zustand der Deliktsunfähigkeit herbeigeführte Schäden,
- Ansprüche zwischen Familienangehörigen die im gleichen Haushalt leben,
- Ansprüche zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag geschützt sind,
- Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden,
- Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt, (Miete, Leihe, Leasing usw.)
- Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet,
Eine Haftpflichtversicherung wird in der Regel auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Termin, wenn sie nicht fristgerecht vor Vertragsablauf gekündigt wird. Der Versicherungsvertrag kann, von der Laufzeit unabhängig von beiden Seiten nach einem Schadensfall gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei den Haftpflichtversicherungen immer bei einer Erhöhung der Versicherungsprämien.
Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wie bereits erwehnt, vor den Schäden, die er im Rahmen seiner privaten Lebensführung schuldhaft verursacht. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, dann muss der Verursacher des Schadens für Schäden mit seinem gegenwärtigen Vermögen und bis zu 30 Jahre im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit eintreten. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung kann also in vielen Situationen sehr sinvoll sein. Sollten Sie an den Abschluss einer bestimmten Haftpflichtversicherung interessiert sein, dann können wir Ihnen gerne einen kostenlosen sowie unverbindlichen Versicherungsvergleich empfehlen. Den Vergleichs-Formular sowie weitere wichtige Informationen zu den einzelnen Arten der Haftpflichtversicherung finden Sie auf den folgenden Seiten.
Wenn es um den Abschluss einer wichtigen Versicherung geht, dann darf nichts übereilt werden. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und führen Sie vor der Antragstellung immer einen kostenlosen Versicherungsvergleich durch um Zeit und Geld sparen zu können bzw. um die besten Angebote zu finden.