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"Die beitragsfreie Mitversicherung von
Familienangehörigen"
Familienversicherung – Gesetzliche Krankenversicherung  
Die Familienversicherung erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht- und freiwilligen Mitglieder. Hierzu zählen grundsätzlich folgende Personen:
  • Ehepartner,
  • eingetragene Lebenspartner,
  • eigene Kinder,
  • angenommene Kinder gemäß § 1754 BGB,
Um in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sein zu können, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Ein Ehegatte, Kind und eine ihm gleichgestellte Peron kann nur dann familienversichert sein, wenn der andere Ehepartner, ein Elternteil des Kindes oder bei Stiefkindern und Enkeln die sonstige Bezugsperson Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der GKV ist.

  • Der Familienangehörige muss seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

  • Der Familienangehörige darf nicht Pflichtmitglied in der GKV sein.
  • Angehörige, die selbstständig erwerbstätig sind als gewerbliche Unternehmer oder Freiberufler können nur dann familienversichert sein, wenn sie ihre Tätigkeit nicht „hauptberuflich im Sinn der GKV ausüben.

  • Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr 2010 den Betrag von 365 EURO im Monat nicht übersteigen.
Sollten die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein, dann kann der Familienangehörige beitragsfrei in die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert werden.

Die private Krankenversicherung hat eine solche Option nicht zu bieten. Hierbei müssen also alle Mitglieder der Familie individuell abgesichert werden. Der Wechsel in die private Krankenversicherung scheint zwar sehr attraktiv zu sein, lohnt es sich dennoch nicht für alle Personen bzw. Personengruppen. Sollte man beispielsweise eine größere Familie haben, dann müssen in der privaten Krankenversicherung so die Ehepartner als auch alle Kindern einzeln abgesichert werden. Die Versicherungsprämien, die die Familie monatlich aufbringen muss, können in einem solchen Fall sehr teuer ausfallen.

Sollten Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann haben Sie aber eine Möglichkeit darauf, Ihre Kinder und Ihren Ehepartner beitragsfrei mitzuversichern. Kinder können in der GKV allerdings nur bis zu bestimmten Altersgrenzen beitragsfrei mitversichert sein.
  • Familienversicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Familienversicherung fortgeführt bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. (kein Einkommen)
  • Familienversicherung fortgeführt bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres. (Schul- oder Berufsausbildung)
Ohne Altersgrenzen werden nur Kinder familienversichert, die im Sinne des IX SGB behindert und außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorgelegen hat, in dem das bestimmte Kind familienversichert war.

Bei Ehepartnern, bei denen nicht beide in der GKV abgesichert sind, ist gegebenenfalls die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen. Die Familienversicherung ist auch dann ausgeschlossen, wenn Ehepartner bzw. Lebenspartner zu Beginn der Mutterschutzfrist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Gleiches gilt auch für die Schutzfrist nach der Entbindung und den Beginn der Elternzeit.

Die Familienversicherung kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn die betroffene Person nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Pflichtmitglied ist. Zu diesen Personen bzw. dieser Personengruppe gehören grundsätzlich u.a. folgende:
  • Rentner,
  • Landwirte,
  • mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft,
  • versicherungspflichtig Beschäftigte, die mehr als 400 Euro / Monat verdienen,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II.
Können Sie Ihre gesamte Familie in der gesetzlichen Krankenversichert nicht beitragsfrei mitversichern, dann könnte es sich durchaus lohnen, sich privat krankenversichern zu lassen. Die private Krankenversicherung hat wesentlich bessere sowie umfangreichere Leistungen zu bieten als die GKV und man kann somit von einem durchaus besseren Schutz profitieren.

Sollten Sie an einer privaten Krankenversicherung bzw. PKV interessiert sein, dann können wir Ihnen gerne einen kostenlosen sowie unverbindlichen Versicherungsvergleich empfehlen. Der Vergleich der Angebote ist sehr wichtig, wenn es um den Abschluss einer neuen Versicherung geht. Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei, immer den Überblick zu behalten und die besten Angebote in nur wenigen Minuten zu finden.