Jeder Arbeitgeber kann entscheiden, ob er sich finanziell an der Altersvorsorge seiner Angestellten beteiligen will oder nicht. Die betriebliche Altersvorsoge kann von Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden genutzt werden. Gerade bei den sinkenden gesetzlichen Renten kann sie ein wichtiger Faktor sein.
Sollte der Arbeitgeber nicht von sich aus die Unterstützung tätigen, so kann vom Arbeitnehmer verlangt werden, dass ein Teil seines Lohns in die betriebliche Altersvorsoge eingezahlt wird. Dies ist so gesetzlich verankert und sorgt natürlich immer für eine bessere Arbeitsatmosphäre.
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Zu unterscheiden ist zwischen fünf verschiedenen Formen der Altersvorsorge.
Zum einen gibt es die Unterstützungskasse, welche eine Versicherungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen ist. Die Vorsorge wird von dem Pensionssicherungsverein weitergezahlt, sollte der Arbeitgeber Insolvenz anmelden.
Eine hohe Aktienquote kann mit dem Pensionsfonds erreicht werden.
Auch bei dieser Form der Altersvorsorge wird im Insolvenzzahl vom Pensionssicherungsverein weitergezahlt.
Bei der Direktzusage kann die Geldanlage frei gewählt werden. Der Arbeitgeber bildet die Rückstellung für die bAV. Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird die bAV von dem Pensionssicherungsverein weitergezahlt.
Steuervergütungen sind vor allem bei der Pensionskasse, einer selbstständigen Versicherungsgesellschaft möglich. Diese Form der bAV ist sehr ähnlich der Direktversicherung.
Diese läuft über ein Lebensversicherungsunternehmen. Auch hier sind Steuervergütungen möglich.
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